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Ahnungslose Eltern: Volljährige Kinder haften direkt bei illegalem Filesharing

Es kommt immer wieder vor: Kinder missachten Urheberrechte im Internet und bringen ihre oft unwissenden Eltern in Schwierigkeiten. Ob Eltern auch für das Verhalten volljähriger Kinder haften, hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall entschieden.

Ein Vater besaß einen Internetzugang, den auch seine Ehefrau und deren volljähriger Sohn nutzen konnten. Da angeblich über diesen Internetanschluss 3.749 Musikaufnahmen in einer Internettauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein sollen, erhielt der Familienvater eine Abmahnung. Dieser antwortete jedoch, diese Rechtsverstöße habe sein damals 20-jähriger Stiefsohn begangen; er sei für diese somit nicht verantwortlich zu machen. Der BGH stellte sich auf seine Seite. Denn bei einem Internetanschluss ist zu berücksichtigen, dass dessen Überlassung an volljährige Angehörige auf familiärer Verbundenheit beruht. Volljährige sind für ihre Handlungen selbst verantwortlich. Auch eine Belehrung eines Volljährigen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Bei Minderjährigen gilt etwas anderes: Der Inhaber des Internetanschlusses - im Regelfall also die Eltern - sollte über Urheberrechtsverletzungen aufklären und diese untersagen.


Quelle: BGH, Urt. v. 08.01.2014 - I ZR 169/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 02/2014)

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