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Klimaanlage: Kosten für erstmaligen Einbau nur über die AfA zu berücksichtigen

Bei Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem vermieteten Gebäude stellt sich immer wieder die Frage, ob dadurch Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten entstehen. Erhaltungsaufwand führt zu sofort abziehbaren Werbungskosten. Herstellungsaufwand berücksichtigt das Finanzamt dagegen nur über die AfA.

Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass der erstmalige Einbau einer Klimaanlage in ein vermietetes Gebäude zu nachträglichen Herstellungskosten führt. Eine Klimaanlage war im Gebäude bisher nicht vorhanden. Daher führte der Einbau zu einer Erweiterung um einen neuen Gegenstand, dessen Funktion bisher von keiner technischen Installation im Gebäude wahrgenommen wurde. Durch den Einbau wurde also die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert. Auf die Höhe der Kosten (im Streitfall rund 16.500 EUR) kam es übrigens nicht an.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2007)

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