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Klimaanlage: Kosten für
erstmaligen Einbau nur über die AfA zu berücksichtigen
Bei Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem vermieteten Gebäude
stellt sich immer wieder die Frage, ob dadurch Erhaltungsaufwand oder
Herstellungskosten entstehen. Erhaltungsaufwand führt zu sofort abziehbaren
Werbungskosten. Herstellungsaufwand berücksichtigt das Finanzamt dagegen nur über
die AfA.
Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass der erstmalige Einbau einer
Klimaanlage in ein vermietetes Gebäude zu nachträglichen Herstellungskosten führt. Eine
Klimaanlage war im Gebäude bisher nicht vorhanden. Daher führte der Einbau zu einer
Erweiterung um einen neuen Gegenstand, dessen Funktion bisher von keiner
technischen Installation im Gebäude wahrgenommen wurde. Durch den Einbau wurde
also die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert. Auf die Höhe der Kosten (im
Streitfall rund 16.500 EUR) kam es übrigens nicht an.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2007)
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