Umfassend, praxisorientiert und zielgerichtet
berücksichtigen wir die speziellen Anforderungen
individueller Problemfelder und bieten
bedarfsgerechte Lösungen:

Rechtsgebiete

Die Fülle der Rechtsprechung, die regelmäßigen Gesetzesänderungen und die Komplexität des deutschen und europäischen Rechtssystems erfordern eine gewisse Schwerpunktbildung im Interesse der Qualität unserer Rechtsberatung. Die nach Gründung der Kanzlei zunächst bestehende zivilrechtliche Ausrichtung konnten wir durch Aus- und Fortbildung sowie die Auswahl von Interessenschwerpunkten innerhalb unseres Rechtsanwaltteams auf ein umfängliches Spektrum erweitern und ein äußerst hohes Maß an Fach- und Detailkenntnis mit bereichsübergreifendem Wissen vernetzen, so dass wir nunmehr sämtliche Rechtsbereiche abzudecken vermögen. Hierbei sind wir sowohl beratend als auch im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung tätig, wobei wir Ihre gerichtliche Interessenvertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie in allen Instanzen der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vornehmen können. Wir möchten Ihnen nachfolgend einen kurzen überblick unserer Tätigkeit geben und haben deshalb bewusst auf eine noch differenziertere Aufgliederung der Fachgebiete verzichtet.