Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Kindesunterhalt: Einzelheiten zum Anspruch des nichtehelichen Partners Der Unterhaltsanspruch der mit dem Kindesvater nicht verheirateten Mutter ist besonders ausgestaltet. Abweichungen gegenüber verheirateten Eltern ergeben sich aus der anders gelagerten Situation. Zu dieser Problematik hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun Stellung genommen. Ein Unterschied beim Unterhaltsanspruch ist, dass sich der anlässlich der Trennung und Scheidung zu zahlende Unterhalt von Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können naturgemäß nicht in ehelichen Lebensverhältnissen leben. Deshalb ist für den Anspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes auch ihr Einkommen aus der Zeit vor der Schwangerschaft maßgeblich. Nun hat der BGH jedoch auch zwei Gemeinsamkeiten herausgearbeitet:
Hinweis: Die Unterhaltsansprüche der nichtehelichen und der ehelichen Mutter unterscheiden sich. Das fällt vor allem bei der Bestimmung der Höhe des Unterhaltsanspruchs auf. Für beide gilt jedoch, dass sie ausdrücklich zur Unterhaltszahlung auffordern müssen, da andernfalls der Anspruch für verstrichene Zeiträume entfällt. Die Aufforderung muss nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen, obgleich dies sinnvoll ist, um ggf. später einen Beweis in der Hand zu haben.
(aus: Ausgabe 04/2014)
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