Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Kein Beweisverwertungsverbot: Abstandsmessung mit Verkehrskontrollsystem "VKS 3.0" ist beweistauglich

Mit dem Kraftfahrzeug der betroffenen Halterin soll bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h der erforderliche Abstand von 60,5 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten worden sein. Nach Auswertung des von der Autobahnpolizei eingesetzten Verkehrskontrollsystems "VKS 3.0" soll der Abstand nach Toleranzabzug nur 25 m und damit deutlich weniger als vorgeschrieben betragen haben. Gegenüber der Halterin wurde für das betroffene Fahrzeug für die Dauer von sechs Monaten das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet, da der verantwortliche Fahrzeugführer bei dem Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden konnte.

Die Halterin war der Ansicht, dass die Feststellung des Verstoßes mittels des "VKS 3.0"-Systems rechtswidrig war und daher nicht als Beweis in diesem Verfahren verwertet werden durfte.

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen sah dies anders. Wird zu Lasten eines Verkehrsteilnehmers eine Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands mittels des Abstandsmessungssystems "VKS 3.0" festgestellt, können die so gewonnenen Daten im Verfahren über eine Fahrtenbuchauflage als Beweis verwertet werden, entschied das Gericht. Ein ausdrückliches Verwertungsverbot sehe das Gesetz für rechtswidrig erlangte Erkenntnisse über begangene Verkehrsverstöße nicht vor. Ein solches Verbot könne nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls durch Abwägung aller Interessen angenommen werden.


Quelle: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 07.06.2010 - 12 ME 44/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 07/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum