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Gelber Schein: Verspätete Meldung an die Krankenkasse führt zur Verwirkung des Krankengeldanspruchs

Erkrankt ein Arbeitnehmer, erhält er den sogenannten gelben Schein von seinem Arzt. Dabei ist eine Durchschrift für die Krankenkassen bestimmt, eine weitere für den Arbeitgeber. An beide Adressaten sollte unbedingt die jeweilige Durchschrift des gelben Scheins geschickt werden - denn was passiert, wenn dieses Prozedere nicht eingehalten wird, zeigt der folgende Fall.

Das Arbeitsverhältnis einer Arbeitnehmerin begann am 01.06. Am 10.06. erkrankte sie und wurde arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ging aber erst am 01.07. bei der Krankenkasse ein. Diese lehnte daraufhin wegen der verspäteten Vorlage die Zahlung von Krankengeld ab. Dagegen klagte die Frau - jedoch vergeblich, da der Krankengeldanspruch für den Zeitraum vom 10.06. bis zum 30.06 ruhte.

Die Krankenkasse musste nicht zahlen, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verspätet versendet worden war. Die gesetzliche Meldepflicht ist wichtig für die Krankenkasse. Sie soll bezwecken, dass die Krankenkasse informiert wird und im Zweifel auch den Gesundheitszustand des Versicherten überprüfen kann.

Hinweis: Mit diesem Urteil wird nochmals vor Augen geführt, was passieren kann, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse gesendet wird. Das kann nämlich zum Verlust des Krankengeldanspruchs führen.


Quelle: SG Detmold, Urt. v. 12.02.2018 - S 3 KR 824/16
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 05/2018)

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