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Illegales Filesharing: Abmahnkosten und Schadensersatz bei Download und Verbreitung

Wieder einmal muss ein User für einen illegalen Download zahlen. Die Frau hatte ein Musikstück illegal heruntergeladen und verbreitet. Dafür soll sie nun Schadensersatz zahlen und die Abmahnkosten übernehmen. Das Gericht verurteilte sie unter Hinweis auf Erfahrungswerte zur Zahlung von 200 EUR Lizenzschaden und Abmahnkosten, wobei es dabei die Abmahnkosten auf 100 EUR deckelte.

Mangels unmittelbar für Filesharingfälle anwendbarer Tarife hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ferner darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Herleitung in der Rechtsprechung bereits mehrfach ein Betrag von 200 EUR für einen in die Tauschbörse eingestellten Titel als angemessen angesehen wurde.

Hinweis: Das illegale Verbreiten von Musik und Filmen bleibt teuer. Viele wissen nicht, dass mit einer ganzen Reihe gängiger Programme nicht nur die Dateien heruntergeladen, sondern gleichzeitig auch auf Tauschbörsen angeboten werden - was verboten ist.


Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 15.07.2014 - 11 U 115/13
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 09/2014)

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