Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] HARIBO gegen Lindt: Ein goldener Teddy ist nicht automatisch ein GOLDBÄR Nachmachen gilt nicht - und kann teuer werden. Das Unternehmen HARIBO ist Inhaber der Wortmarken GOLDBÄR und GOLDBÄREN. Die Konkurrenz Lindt wollte in das Geschäft einsteigen und verkaufte in Goldfolie verpackte Schokoladenfiguren in Bärenform, die eine rote Schleife um den Hals trugen. Darin wurde von dem Markeninhaber eine Verletzung der auf ihn eingetragenen Marken gesehen. Denn die Ausgestaltung des Konkurrenz-Teddys sei nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes GOLDBÄR. Deshalb wurde auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geklagt. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage jedoch ab. Der Gesamteindruck des Schoko-Teddys setzt sich nicht allein aus Form und Farbe zusammen, sondern auch durch den eindeutigen Aufdruck des "Lindt"-Logos und der Bezeichnung "Lindt-Teddy". Zudem erinnert der Bär stark an die bereits etablierte Goldhasenversion desselben Unternehmens. Hinweis: Wird sich auch der Bundesgerichtshof noch mit Schokobären befassen müssen? Die Frage, wann eine Überkreuzkollision zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung angenommen werden kann, ist wohl grundsätzlicher Natur. Quelle: OLG Köln, Urt. v. 11.04.2014 - 6 U 230/12
(aus: Ausgabe 06/2014)
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